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Neuer Diskussionsbeitrag zu Lohn trotz Insolvenz

Diskussionsbeitrag



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Lohn trotz Insolvenz

Nutzer
Themenbeitrag
Marius Bach



Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Ja, das ist wirklich eine gute Frage. Bei Insolvenz wechselt der Lohnanspruch des Arbeitnehmers gegenüber den Arbeitgeber auf den Insolvenzverwalter. Von ihm bekommt der Arbeitnehmer also ggf. sein Gehalt. Allerdings wird diesem Anspruch bei Insolvenz keinen Vorrang gegeben. Es handelt sich dabei um eine übliche Insolvenzforderung wie bei allen anderen Lieferanten auch.

In diesem Fall schreitet allerdings notfalls der Staat ein. Ist der Lohn aus der Insolvenzmasse nicht zahlbar bzw. zieht sich das Insolvenzverfahren über einen längeren Zeitraum hin, dann kann der Arbeitnehmer ein sog. Insolvenzgeld beantragen. Dieses Insolvenzgeld entspricht max. drei Monate des Nettolohns und wird gezahlt bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag. Sollten von Seiten des Arbeitnehmers mehr als drei Monate Anspruch auf seinen Lohn bestehen und sollte dies nicht aus der Insolvenzmasse bezahlbar sein, dann geht er bedauerlicherweise leer aus - bis eben auf die besagten drei Monate Insolvenzgeld.
Limbo Dancer



Arbeitnehmer
Experte (230 P.)
Sehr gute Frage, Stefan. Darauf würde ich auch sehr gerne eine Antwort haben, ob man seinen eigenen Lohn in so einem Fall tatsächlich als erstes bekommt, oder ob bei einer Insolvenz zuerst die großen Lieferanten bezahlt werden müssen. Könnte mir vorstellen, dass hier das Gehalt vorgeht, oder?
Stefan Meier




Neuling (30 P.)
Mal keine Frage zu meinen Gehaltsvorstellungen, sondern eher wie man seinen Anspruch durchsetzen kann, dass man seinen rechtmäßig zustehenden Lohn erhält, auch wenn die Firma Insolvenz angemeldet hat und pleite gegangen ist. Muss der Arbeitgeber zuerst aus der Konkursmasse seine Angestellten bezahlen oder geht das Rest-Geld zunächst an andere Gläubiger? Würde mich mal grundsätzlich interessieren, die das bei der Firmen-Insolvenz abläuft. Ich hoffe hier steht was im Arbeitsrecht dazu, was vorsieht, dass zunächst die Arbeitnehmer bei einer Insolvenz ausgezahlt werden müssen.


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